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Krankenkassen dürfen Angestellten Gehalt pfänden!

Für säumige Beitragszahler fahren die Krankenkassen nun schweres Geschütz auf. Und das heißt Hauptzollamt, denn dieses ist in dem Fall Vollstreckungsorgan für offene Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen. Nicht alle Kassen kommen mit dem gesetzlich geregelten, einheitlichen Beitragssatz von 15,5% gleich gut aus. In dem Fall ist die betroffene Krankenkasse (derzeit 16 Kassen)  berechtigt einen Zusatzbeitrag, in der Praxis sind das derzeit zwischen acht und 15 Euro mehr im Monat zu erheben. Viele wechseln daher die Krankenkasse oder zahlen einfach nicht. Nun machen die ersten Kassen ernst und treiben die ausstehenden Zahlungen notfalls per Pfändungsbeschluss ein.

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Betrugsbekämpfung & Risikoprüfung (HIS) gestartet.

Das neue Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft startet am 01.04.2011 zum Vorteil aller Versicherten. im Onlineverfahren arbeitet getrennt nach Versicherungs-sparten.  Das System ist Bestandteil des Risiko- und Betrugsmanagements der Versicherer es hilft, die Risikoprüfung schneller und effizienter zu gestalten sowie Versicherungsbetrug und missbrauch aufzudecken. HIS wird künftig  als Auskunftsstelle entsprechend den Maßgaben des Datenschutzgesetzes betrieben: verbrauchernah und transparent.

Steuerentlastung durch PKV Beiträge seit Jahresbeginn.

Seit dem 01.01. 2010 können sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in größerem Umfang als bislang von der Steuer absetzbar, so dass sich die meisten PKV Versicherten auf spürbare Entlastungen freuen können. Grund für die vom Bundestag beschlossene Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das dem Gesetzgeber auferlegt hat, die Absetzbarkeit der Kosten für die Gesundheitsversorgung zu verbessern. In Zukunft können dann alle Prämien, die zum Erwerb eines Basis/Grundschutzes gezahlt werden, als Sonderausgabe zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.

Wechselfrist seit 2011 für GKV versicherte zurückgesetzt.

3 jahres Wechselfrist für freiwillig GKV versicherte ist zum 31.12.2010  aufgehoben. Angestellte über der Jahresarbeitsentgeldgrenze von 49.950 €  (in 2010) dürfen nun wieder wie früher, bereits nach dem abgelaufenen Jahr  über  der Verdienst-Hoehstgrenze  in die PKV wechseln und Beitraege sparen. Mit dem GKV-FinG wurded die alte Rechtslage wieder hergestellt wie sie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahr 2007 galt. Seit 2011 fiel die GKV Wechsel-Grenze erstmals um 450 € auf  49.500 € Brutto im Jahr.

"Das Bundesversicherungsamt hat am 03.03.2011 den Wechsel von Mitgliedern in die private Krankenversicherung unabhängig von Bindungsfristen aus Wahltarifen der GKV für zulässig erklärt, wenn die Versicherungspflicht aufgrund  der Einkommenshöhe (JAEG) endet." Es handelt sich bei einem so genannten "Austritt" um einen Statuswechsel und keinen Kündigungstatbestand. Das Mitglied erklärt lediglich den von ihm gewollten Status nach Ende der Versicherungspflicht.

Anspruch auf PKV Beiträge auch bei Bezug von ALG II

Ein Selbständiger, Privat krankenversicherter Bezieher von ALG II hat seit dem 01.01.2011 Anspruch auf Beiträge in voller Höhe von der Grundsicherung. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 18.01.2011 in Kassel. Das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum privat versicherter SGB II-Leistungsempfänger müsse sichergestellt bleiben hieß es in der Begründung.

ICON-Para-KV-2011Rechtsgrundlagen SGB II§ 26 Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen

Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig und nicht familienvers. sind und die für den Fall der Krankheit:
1) bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, gilt § 12 Abs. 1c Satz 5 und 6 des Versicherungsaufsichtsgesetzes,

2) freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs der Beitrag übernommen; für Personen, die allein durch den Beitrag zur freiwilligen Versicherung hilfebedürftig würden, wird der Beitrag im notwendigen Umfang übernommen.

Der Beitrag wird ferner für Personen im notwendigen Umfang übernommen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und die allein durch den Krankenversicherungsbeitrag hilfebedürftig würden.

GKV Änderungen 2011

Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen den Beitragssatz um 0,6% auf einheitlich 15,5%. Der Mindestbeitrag für einen Hauptberuflich Selbstständigen freiwillig in der GKV beträgt demnach mtl. 334,39 € der GKV Höchstbeitrag mtl. 647,83 € + eigener Zuzahlungen der jeweilig gewählten Kasse.


 

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