
Für säumige Beitragszahler fahren die Krankenkassen nun schweres Geschütz auf. Und das heißt Hauptzollamt, denn dieses ist in dem Fall Vollstreckungsorgan für offene Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen. Nicht alle Kassen kommen mit dem gesetzlich geregelten, einheitlichen Beitragssatz von 15,5% gleich gut aus. In dem Fall ist die betroffene Krankenkasse (derzeit 16 Kassen) berechtigt einen Zusatzbeitrag, in der Praxis sind das derzeit zwischen acht und 15 Euro mehr im Monat zu erheben. Viele wechseln daher die Krankenkasse oder zahlen einfach nicht. Nun machen die ersten Kassen ernst und treiben die ausstehenden Zahlungen notfalls per Pfändungsbeschluss ein.
Betrugsbekämpfung & Risikoprüfung (HIS) gestartet.
Das neue Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft startet am 01.04.2011 zum Vorteil aller Versicherten. im Onlineverfahren arbeitet getrennt nach Versicherungs-sparten. Das System ist Bestandteil des Risiko- und Betrugsmanagements der Versicherer es hilft, die Risikoprüfung schneller und effizienter zu gestalten sowie Versicherungsbetrug und missbrauch aufzudecken. HIS wird künftig als Auskunftsstelle entsprechend den Maßgaben des Datenschutzgesetzes betrieben: verbrauchernah und transparent.
Steuerentlastung durch PKV Beiträge seit Jahresbeginn.
Wechselfrist seit 2011 für GKV versicherte zurückgesetzt.
Anspruch auf PKV Beiträge auch bei Bezug von ALG II
Rechtsgrundlagen SGB II§ 26 Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig und nicht familienvers. sind und die für den Fall der Krankheit: 1) bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, gilt § 12 Abs. 1c Satz 5 und 6 des Versicherungsaufsichtsgesetzes,
2) freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs der Beitrag übernommen; für Personen, die allein durch den Beitrag zur freiwilligen Versicherung hilfebedürftig würden, wird der Beitrag im notwendigen Umfang übernommen.
Der Beitrag wird ferner für Personen im notwendigen Umfang übernommen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und die allein durch den Krankenversicherungsbeitrag hilfebedürftig würden.
GKV Änderungen 2011
Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen den Beitragssatz um 0,6% auf einheitlich 15,5%. Der Mindestbeitrag für einen Hauptberuflich Selbstständigen freiwillig in der GKV beträgt demnach mtl. 334,39 € der GKV Höchstbeitrag mtl. 647,83 € + eigener Zuzahlungen der jeweilig gewählten Kasse.
Links: p-kv.eu I maikbeyer.de I pkv vergleich I pkv Anbieter I pkv Fragen
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