Private Krankenzusatzversicherung,
als Ergänzung zum gesetzlichen Standardschutz unverzichtbar.
Eine Krankenzusatzversicherung kann jeder ergänzend zur bestehenden gesetzlichen Kranken versicherung (GKV) abschließen, unabhängig davon, ob angestellt oder selbstständig, pflichtig oder freiwillig versichert.
Für bereits geplante oder begonnene Behandlungen können von der Krankenzusatzversicherung natürlich keine Leistungen übernommen werden. Meist gilt eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten ab Versicherungsbeginn, diese entfällt jedoch bei Unfällen. Unter bestimmten Vorraussetzungen können diese auch erlassen werden z.B. durch Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnis.
Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen können jederzeit Kürzungen vorgenommen werden. Dadurch werden Teile der Krankenversorgung gar nicht mehr, oder nicht mehr vollständig, von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Solche Leistungseinschnitte kann man mit einer privaten Krankenzusatzversicherung abdecken oder gar verbessern.
Ob Sie sich zusätzlich absichern möchten, hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab.
zu unseren Themen:
- PKV - Private Krankenversicherung im Vergleich.
- Krankenversicherung-Zusatz - Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
- Renten - Alles zu Riester,-Rürup und betrieblichen Rentenarten.
- Leben,- Kapitalanlage,- Risikoschutz,- Altersvorsorge
- Berufsunfähigkeitsvorsorge - Ein Muß für jeden.
- Sachversicherungen - Hausrat und private Haftpflichtversicherungen.
- Unfall-, Rechtschutz-, Kraftfahrt- und Gebäudeabsicherung
- Finanzierung - Private und gewerbliche Darlehnen.
- NEU !!! Krankenversicherung für ihren Hund und ihre Katze.
- Kontakt - Ihre persönliche Anfrage oder Anliegen.

